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Berufsabschluss:

Der Abschluss "Staatlich geprüfte(r) kaufmännische(r) Assistent(in)" ist ein vollwertiger Berufsabschluss und ersetzt die kaufmännische Lehre (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30.12.1988) und des weiteren ist der Beruf europaweit anerkannt (Richtlinie 92/51/EWG) über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG in ABL. (Nr. L 209 vom 24.07.1992).

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung ist der Absolvent/die Absolventin berechtigt die Bezeichnung

"Staatlich geprüfte(r) kaufmännische(r) Assistent(in)"

zu führen.

Seit 2006 kann nach dem neuen Berufsbildungsgesetz bei Nachweis einer einschlägigen beruflichen Praxis von mind. 1 Jahr eine Abschlussprüfung der Kammer im Ausbildungsberuf Bürokauffrau/-mann oder Industriekauffrau/-mann abgelegt werden.